Versickerungsgutachten

In vielen Neubaugebieten wird gemäß des Grundwasserschutzes (Verbesserungsgebot und Verschlechterungsverbot) und des Prinzips „Versickerung des Regenwassers an Ort und Stelle“ gehandelt.

Durch eine Bebauung werden diese natürlichen Flächen versiegelt und der ursprüngliche Grundwasserkreislauf eingeschränkt. Eine direkte Versickerung erhält somit den natürlichen Grundwasserhaushalt in der direkten Umgebung und dient somit der Umwelt.

Es kann dieses Wasser, mittels laufender Kosten an die Gemeinde, in das öffentliche Kanalnetz eingespeist werden, sofern hierzu eine Erlaubnis vorliegt. Sollte keine Einleitung genehmigt oder die Kosten vermieden werden, ist eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück die beste Alternative.

Eine solche Versickerung setzt jedoch bestimmte Parameter voraus, wie z.B. der vorhandene Grundwasserstand und insbesondere die Durchlässigkeit des Bodens. Hierzu kann unser erfahrenes Geländeteam vor Ort „in-situ“ Versuche durchführen oder Bodenproben zur Untersuchung in unseren Laboren mitnehmen.

Wir bieten Ihnen eine direkte Untersuchung des Untergrundes an, welche u. a.
die Durchlässigkeit (Versickerungsfähigkeit) sowie den Grundwasserstand betrachten.˝

Hierzu kann unser erfahrenes Geländeteam vor Ort „in-situ“ Versuche durchführen oder Bodenproben zur Untersuchung in unseren Laboren mitnehmen.Sofern die gewonnenen Parameter die Normen und Richtlinien einhalten bemessen wir Ihnen eine Versickerungsanlage, welche, auch bei Starkregenereignissen, eine sichere und beständige Ableitung von u. a. Dachflächenwasser gewährleistet. Hierdurch können Sie den örtlichen Wasserkreislauf (die hydrogelogische Situation) unterstützen, die Vorgaben der Gemeinden einhalten und langfristig Kosten sparen.

Häufig gestellte Fragen

  • Darf man bzw. muss man Niederschlagswasser versickern ?

Bei der Feststetzung von neuen Bebauungsplänen wird in Regionen mit geeigneten Böden neben versickerungsfähigem Pflaster (Stellplätze, Wege, Grundstückszufahrten etc.) zunehmend auch die Versickerung von Niederschlagswasser aus der Dachentwässerung und sonstigen befestigten Flächen zwingend vorgeschrieben. Dies wird u.a. in der Entwässerungssatzung der einzelnen Kommunen geregelt. Versickerungsanlagen führen zwar i.d.R. zunächst zu Mehrkosten. Die können sich jedoch, je nach technischer Konzeption, vergleichsweise rasch amortisieren (Reduzierung der Kosten für Frischwasserbezug durch Brauchwassernutzung und Reduzierung der Kosten für Abwasserbehandlung durch Versickerung von überschüssigem Niederschlagswasser etc.).