Gebäudesicherung

Risseschäden an Gebäuden können zu unterschiedlichen Zeitpunkten während der Lebensdauer eines Bauwerks auftreten. Neben Risseschäden, die auf bauphysikalischen und thermischen Vorgängen beruhen sind vertikale und horizontale Verschiebungen des Baugrundes bzw. der Bauwerksgründung eine der häufigsten Ursachen für Risseschäden an Gebäuden.

Bei der Ermittlung der Ursachen von Gebäudeschäden ist zunächst eine Bestandsaufnahme durchzuführen, bei der die möglichen bauphysikalischen, thermischen, statischen und geotechnischen Einflüsse identifiziert und gegeneinander abgewogen werden. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme sind dann die möglichen und erforderlichen Sanierungsmaßnahmen festzulegen und fachtechnisch zu planen.

Ein häufiger Fall für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Risseschäden ist das Bauen im innerstädtischen Bereich. Soll neben einem bestehenden Bauwerk ein neues Bauwerk errichtet werden, so darf das bestehende Bauwerk im Zuge der Baugrubenherstellung nicht ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen bis zu seiner Unterkante oder tiefer ausgeschachtet werden. Liegt die Gründungsebene des neuen Bauwerks tiefer als die des bestehenden Bauwerks, so sind die vorhandenen Fundamentkörper des bestehenden Bauwerks zu unterfangen.

Als Teil unserer Angebotes errechnen wir ihnen die notwendigen Unterfangungsmaßnahmen basiernd auf direkten Untersuchungen des Untergrundes.˝

Bei Verschiebungen im Baugrund oder in der Gründung eines Bauwerks bzw. bei der Unterfan-gung von Gebäuden treten innerhalb der Tragstruktur des Gebäudes nicht vermeidbare Lastumlagerungen ein, die bis zu einem gewissen Grade schadensfrei vom Bauwerk aufgenommen werden können. Sobald die aus den Lastumlagerungen resultierenden Spannungen die Grenze der Tragfähigkeit der eingesetzten Baumaterialien überschreiten entstehen Risse, die zu einer weiteren Lastumlagerung und ggf. zu weiteren Rissen führen. Da die Sanierung von Gebäudeschäden häufig erhebliche Kosten verursacht, ist im Hinblick auf die Zuordnung der Verantwortlichkeit für die Gebäudeschäden und im Hinblick auf eine wirtschaft-liche und sichere Sanierung des Schadens die eindeutige Ermittlung der Schadensursache erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

  • Was löst eine Unterfangungsmaßnahme aus ?

Wenn ein älteres Bauwerk auf einem „atmenden Boden“ (Hebung und Senkung der Böden in Form durch aufquillen und schrumpfen) nicht fachgerecht gegründet wurde, kann es zu Schäden in der Bausubstanz kommen. Steht ein Haus auf einem „feuchten“ Ton-Boden, welcher in einem langen Hitzesommer austrocknet, zieht sich der Ton zusammen – er schrumpft. Durch diese Schrumpfung verliert das Fundament seine Standfestigkeit und es beginnen sich Risse auszubilden. Als prominentestes Beispiel kann ein Bauwerk in Italien (Pisa) herangezogen werden, bei dem auf ein Baugrundgutachten verzichtet wurde.

  • Wie kann ein Haus unterfangen werden ?

Eine direkte Untersuchung des Baugrundes gibt Erkenntnisse über die örtliche Situation, auf diesen anschließend projektspezifische Maßnahmen ergriffen werden können. Als einfach Möglichkeit kann die Gründung des Objektes bis auf einen tragfähigen Horizont erwitert werden, z. B. mittels Stützelementen, welche unterhalb des Objektes errichtet werden. Alternativ kann der Untergrund auch durch Injektion von stabilitätsverbessernden Materialien (u. a. Beton) direkt ohne aufwendige Aushubarbeiten verbessert werden. Eine Entscheidung, welche Maßnahme kosteneffektiv umsetzbar ist, wird durch eine direkte Untersuchung eines Bodengutachters ermöglicht.