Grundstück

Bodenrichtwert

Die Tätigkeit der Gutachterausschüsse beruht auf Paragraph 192 BauGB, in Verbindung mit landes-rechtlichen Vorschriften. Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sind bei kreisfreien Gemeinden, kreisangehörigen Städten und Landkreisen eingerichtet. Die Geschäftsstellen erstellen Gutachten und sind für die Auswertung, Erstellung und Veröffentlichung von immobilien-wirtschaftlichen Daten zuständig (Kaufpreissammlung, Ermittlung von Bodenrichtwerten, Liegenschaftszinssätze u.a.). Der Bodenrichtwert wird ermittelt aus dem Durchschnitt der vom Gutachterausschuss gesammelten Kaufpreise von Grundstücken in einer bestimmten Region. Er wird beeinflusst vom Entwicklungszustand und den Besonderheiten der jeweiligen Lage vom Grundstück.

Gutachter ermittelt Bodenrichtwerte von Grundstücken

Der Bodenrichtwert wird ermittelt aus dem Durchschnitt der vom Gutachterausschuss gesammelten Kaufpreise von Grundstücken in einer bestimmten Region. Er wird beeinflusst vom Entwicklungszustand und den Besonderheiten der jeweiligen Lage vom Grundstück. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag ermittelt und veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt über Bodenrichtwertekarten oder Bodenrichtwerttabellen und wird pro Quadratmeter m² angegeben. Grundstücksmerkmale wie die Aussicht, die Lage in einem Villenviertel oder im Grünen sind bei einer Nutzung des Grundstücks für private Zwecke sehr gefragt und ergeben einen hohen Bodenrichtwert. Negativ sind Faktoren wie eine Bundesstraße entlang einer Immobilie oder ein Baugrundstück in direkter Nähe zu einem Gewerbebetrieb.

In den Bodenrichtwertzonen eines Gebietes sind alle wertbeeinflussenden Merkmale eines Grundstücks enthalten. Die Bezugsgrundstückgröße, die Geschossflächenzahl (GFZ), die Grundflächenzahl (GRZ), die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise sowie die Anzahl der Geschosse – in Summe dargestellt als Betrag in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche.