Beweissicherung

Im Rahmen der meisten Bauvorhaben ist ein Eingriff in den Boden mit Vibrationen und Erschütterungen verbunden. Diese Schwingungen setzen sich naturgegeben über die Grenzen des Baufeldes hinaus und können die angrenzende Bebauung beeinträchtigen. Es können Schäden u. a. in Form von Rissen auftreten oder ganze Fassaden zum Einsturz gebracht werden.

Weiterhin kann bei einer Errichtung einer tiefen Baugrube zudem die Standsicherheit von angrenzender Bebauung beeinträchtigt werden, was im Extremfall zur Unbewohnbarkeit dieser führen kann.

Fallen im angrenzenden Gebäude Schäden auf ist es rechtlich kaum möglich festzustellen ob diese im Rahmen der Bauausführung auftraten oder bereits im Vorfeld vorhanden waren. Um für alle beteiligten Parteien eine Rechtssicherheit zu bieten wird einem Bauherrn angeraten (Hinweis in der DIN 4123) eine Beweissicherung im Vorfeld der Baumaßnahme durchzuführen um vorhandene Schäden dokumentieren zu lassen.

„Unser Fachpersonal kann je nach Ausmaß des Vorhabens die
umliegende Bebauung  begutachten und in Schrift und Bild dokumentieren.˝

Zudem bieten wir neben der Zustandsaufnahme vor Beginn der Arbeiten auch eine baubegleitende und abschließende Begutachtung an, welche eine klare rechtliche Grundlage schaffen kann, ob ein aufgetretener Schaden im Rahmen der Baumaßnahme entstanden ist.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie erfolgt eine sachgerechte Beweissicherung ?

Eine immer dichter werdende Bebauung, die immer häufigere Verlegung von Kanälen und Leitungen unter Flur sowie die Mechanisierung der Bauverfahren üben zunehmend mehr Einfluss auf den Baubestand aus. Schäden an Gebäuden und Bauwerken infolge Erschütterungen durch Verdichtungsarbeiten oder Baustellenmaschinen können die Folge sein. Nicht selten führen Anlieger alte Schäden auf die aktuelle Baumaßnahme zurück, obwohl es sich erfahrungsgemäß oftmals um einen alten Schaden handelt. Um Regressforderungen zu begegnen, werden heute vielmals Beweissicherungen vor Beginn der Baumaßnahme ausgeführt. In einzelnen Fällen wird die Beweissicherung auch in Form einer Nach- und/oder Innenbegehung veranlasst. Somit ist eindeutig der Istzustand vor und nach der Baumaßnahme festgehalten.

Im Rahmen der Beweissicherung werden Bauwerke, Einfriedungen, Oberflächen, etc. durch digitale Fotos, Beschreibungen und Skizzen dokumentiert. Es erfolgt eine Detailaufnahme von bereits bestehenden Schäden mit z.B. Zollstock, Risslehren und Nahfotos. Im Bedarfsfall werden Gipsmarken oder Rissmonitore in Anlehnung an DIN 4123 angebracht. Die Fotodokumentation sollte sich jedoch nicht nur auf bestehende Schäden beschränken, sondern generell alle relevanten Flächen an Bauwerken oder Oberflächen, die einen geringen Abstand zur Baumaßnahme aufweisen, erfassen. Im Bedarfsfall können Erschütterungsmessungen nach DIN 4150 oder Setzungsbeobachtungen nach DIN 4107 in das Beweissicherungsverfahren integriert werden. Die abschließende Dokumentation umfasst in der Regel eine kurze Baubeschreibung mit der Angabe von ggf. vorhandenen Schäden. Die digitalen Fotoaufnahmen werden auf einen gespeichert und der Dokumentation beigefügt. Je nach der Beauftragung können Empfehlungen und Hinweise zum Bauablauf bzw. zur Auswahl der Baumaschinen (Verdichtungsgeräte, etc.) ausgegeben werden.

  • Was passiert mit den erhobenen Daten ?

Diese Daten werden durch die beauftragte Firma gespeichert und vorgehalten bis die Baumaßnahme abgeschlossen ist und der Baugrund sich komplett konsolidiert hat. Die Dokumentation wird zudem an den Auftragger übermittelt als Zusammenschau der erbrachten Leistung. Die Daten werden gemäß aller rechtskräftigen Vorschriften und Empfehlungen verwaltet und selbstverständlich vertraulich behandelt. Es Weitergabe an Projektunbeteiligte erfolgt nicht.