Gebäuderückbau

Weiterentwicklung bedeutet Veränderung. Vor dem Schaffen von Neuem sind auf bebauten Grundstücken die Gebäude sowie technische Gebäudeteile sorgfältig zu untersuchen.

Eine Analyse und Bestandsaufnahme mögliche Belastungen der Gebäudesubstanz mit Schadstoffen wie Asbest, PAK, PCB etc. dient dazu, Überraschungen bei der weiteren Nutzung oder beim Rückbau/Abbruch zu vermeiden und eine hohe Planungssicherheit für den Bauherrn zu erzielen.

Um eine ordnungsgemäße Trennung und Entsorgung der Abfälle zu gewährleisten, empfiehlt es sich, vorab eine Gebäudeschadstoffuntersuchung mit Rückbaukonzept anfertigen zu lassen. Insbesondere bei ehemals gewerblich oder industriell genutzten Gebäuden bzw. bei Verdacht auf Schadstoffe sollte hierzu ein geeigneter Sachverständiger hinzugezogen werden. Informationen zum Gebäuderückbau sind dem Umweltamt vorab vorzulegen.

„Wir erarbeiten ein Schadstoffkataster, welches die Grundlage für die
Erstellung der notwendigen Unterlagen für den Gebäuderückbau bildet.˝

Aufgrund der vom Kreislaufwirtschaftsgesetz geforderten Abfalltrennung gilt: Schadstoffhaltige Materialien müssen vor dem eigentlichen Gebäudeabbruch ausgebaut werden. Ziel ist es, einen möglichst hohen Anteil der Bauabfälle zu verwerten. Baumaterialien wie Holz, Ziegel oder Beton werden getrennt.

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Aufgaben hat der Bauherr einer Abbruchmaßnahme ?

Vor Beginn von Arbeiten in Bereichen, in denen Schadstoffe nicht ausgeschlossen werden können, sind eine Schadstofferkundung und eine Abschätzung der möglichen Gefährdung vorzunehmen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und allen Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen. Diese Bestimmungen gelten auch für private Bauherren. Festlegung von Schutzmaßnahmen: Die Ergebnisse der Erkundung hat der Bauherr unter Berücksichtigung der in Betracht kommenden Arbeitsverfahren und des Arbeits-, Gesundheits- und Nachbarschaftsschutzes für den Auftragnehmer in einem Arbeits- und Sicherheitsplan darzustellen. Unter anderem wird darin die für die Arbeiten erforderliche persönliche Schutzausrüstung festgelegt. Dieser Plan sollte bereits Bestandteil der Ausschreibung sein.

  • Welche Aufgaben kommen auf den Auftragnehmer zu ?

Vor dem Beginn von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungstätigkeiten muss der Auftragnehmer Angaben – insbesondere vom Auftraggeber oder Bauherrn – darüber einholen, ob und welche Gefahrstoffe vorhanden sind. Die ihm vorliegenden Informationen sind hinsichtlich der von kontaminierten Bereichen ausgehenden Gefährdungen auf offensichtliche Unstimmigkeiten zu prüfen. Gegebenenfalls ist der Auftraggeber auf entdeckte oder vermutete Mängel
und evtl. weitere notwendige Untersuchungen hinzuweisen.

  • Wer ist verantwortlich für den sachgemäßen Rückbau ?

Der Bauherr tritt in Haftung, wenn er dem Auftragsnehmer keine Angaben über die im Bauwerk vorhandenen Gefahrstoffe macht. Er haftet auch für den beim Abbruch entstehenden Abfall, selbst wenn er mit den Arbeiten ein Unternehmen beauftragt hat. Der Auftragnehmer hat die Angaben des Bauherrn bei seiner Arbeitsplanung zu berücksichtigen. Der Rückbau hat gemäß den Vorgaben des vom Bauherrn erstellten Arbeits- und Sicherheitsplanes zu erfolgen. Insbesondere
sind die Arbeitnehmer über die spezifischen Gefahren zu unterweisen und mit der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung auszustatten. Der Architekt hat den Bauherrn auf die besonderen Umstände und Schwierigkeiten bei einer Rückbaumaßnahme hinzuweisen. Die zu erbringenden Arbeitsleistungen sind in
einem Verzeichnis darzulegen. Es sollten nur qualifizierte Unternehmen mit der Ausführung beauftragt werden, die Erfahrungen auf dem Gebiet der Schadstoffsanierung haben.